Wie geht es nach der ersten Kontaktaufnahme weiter?

Vorab-Gespräch

Im Rahmen der telefonischen Kontaktaufnahme führen wir ein erstes kurzes und völlig unverbindliches Vorab-Gespräch, welches bis zu 25 Minuten dauern kann. Bei dieser Gelegenheit erfahren Sie auch, ob derzeit Behandlungsplätze frei sind oder Sie bekommen Infos zur zeitlichen Perspektive bis zum nächsten freien Behandlungsplatz.

Psychische und körperliche Beschwerden können vielfältige Ursachen haben. Eine strukturierte Vorgehensweise schafft die Grundlage für eine möglichst erfolgreiche Behandlung und hilft, unnötige Zeitverluste und zusätzlichen Stress zu vermeiden. Für die diagnostische Abklärung und die anschließende Behandlungsplanung sind in der Regel zwei Behandlungsstunden à 50 Minuten erforderlich.

Diagnostische Abklärung

Vor Beginn einer Behandlung erfolgt zunächst eine sorgfältige diagnostische Abklärung. Dabei werden Ihre Beschwerden systematisch erfasst, mögliche psychische und körperliche Ursachen untersucht und das bestehende Beschwerdebild möglichst genau eingeordnet. u.U. können weitere spezialisierte Fachärzte oder Psychologen in die Abklärung einbezogen werden.

Behandlungsplanung

Auf Grundlage der diagnostischen Ergebnisse kann anschließend das für Sie passende psychotherapeutische Verfahren ausgewählt werden. In der Psychotherapie stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung, die an verschiedenen Ursachen und Problembereichen ansetzen und sich in ihrer Wirksamkeit unterscheiden können. Die Wahl des geeigneten Verfahrens ist daher ein wichtiger Faktor für den Behandlungserfolg. Eine sorgfältige Behandlungsplanung ist entsprechend von besonderer Bedeutung.

Psychotherapie

Die psychotherapeutische Behandlung in unserer Praxis erfolgt im Rahmen einer psychodynamischen Therapie. Üblicherweise findet eine Behandlungsstunde à 50 Minuten pro Woche statt. Insbesondere bei akuten Krisen kann es jedoch sinnvoll sein, die Behandlung vorübergehend auf zwei Behandlungsstunden pro Woche auszuweiten. Eine deutliche Verbesserung der Beschwerden kann teilweise bereits nach 5 bis 10 Stunden eintreten. Häufig sind etwa 25 Stunden ausreichend, um eine weitgehende Beschwerdefreiheit zu erreichen. In bestimmten Fällen kann jedoch auch eine längerfristige Therapie sinnvoll oder notwendig sein.

Behandlungskosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die konkreten Beträge richten sich nach Art und Umfang der individuell erbrachten Leistungen und dem jeweiligen Steigerungssatz.

Diagnostik und Behandlungsplanung

Für die diagnostischen und Sitzungen und die Gespräche zur Behandlungsplanung können Sie mit Kosten im Bereich von 180 bis 220€ pro Sitzung rechnen. In der Regel werden hierfür zwei bis vier Sitzungen benötigt.

Zur diagnostischen Abklärung gehören auch standardisierte Fragebogen- und testpsychologische Verfahren. Für einen Testblock (Durchführung, Auswertung und Besprechung) können Sie mit Kosten von 100 bis 130€ rechnen. 

Insgesamt können sich die Kosten der Diagnostik – je nach Fragestellung und Umfang der eingesetzten Verfahren – erhöhen. Die voraussichtlichen Kosten bespreche ich ggf. vorab mit Ihnen.

psychotherapeutische Behandlung

Psychotherapeutische Behandlungen werden ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Komplexität der Behandlung sowie nach dem jeweils angewandten Steigerungssatz. Zu Beginn der Behandlung bespreche ich mit Ihnen transparent die voraussichtlichen Kosten und den geplanten Behandlungsrahmen. 

Kostenübernahme und Versicherungsstatus

privat versicherte Patienten

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel einen wesentlichen Teil der Behandlungskosten. Wie hoch die Erstattung tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Je nach Tarif kann beispielsweise die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen begrenzt sein oder die Erstattung nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz bzw. anteilig oder gestaffelt erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass die Kosten möglicherweise nicht vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden und eine Selbstbeteiligung entstehen kann.

Selbstzahler

Sie können die Behandlung selbstverständlich auch unabhängig von Ihrer Krankenversicherung selbst bezahlen. Die Abrechnung erfolgt auch in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach den oben genannten Abrechnungsgrundsätzen. Wenn Sie die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen, erhält Ihre Krankenkasse keine Informationen über die Behandlung.

über Beihilfe versichert

Die Behandlung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer privatärztlichen Versorgung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Abrechnung über das Beihilfeverfahren sowie eine Antragstellung bei den zuständigen Beihilfestellen sind nicht möglich. Beihilfeberechtigte Patienten können die Behandlung daher ausschließlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

gesetzlich versichert

Die Praxis wird als reine Privatpraxis geführt. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen oder eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens biete ich nicht an. Als gesetzlich versicherter Patient können Sie die Behandlung jedoch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

© 2026 Dr. med. Daniel Gerlach

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